Oder das, was dir in Deutschland niemand sagt.
Durch die Erfahrungen mit meinen Eltern, die beide pflegebedürftig wurden, musste ich feststellen, dass zwischen dem romantischen Bild der Politiker von der Pflege und der Realität eine Lücke besteht. Eine Lücke, bei der Senioren und deren Angehörige regelmäßig alleine gelassen werden. Niemand sagt dir in der Regel, was du wissen solltest, es sei denn, du fragst.
Das geschieht in Deutschland. Täglich. Monatlich. Jährlich. Tausendfach.
Ich möchte zumindest meine Erfahrungen mit dir teilen und hier über einzelne Themen schreiben, die mich viel Zeit und viele Emotionen gekostet haben. In meinem letzten Beitrag ging es um das Pflegeheim. Heute möchte ich darüber schreiben, wenn das normale Pflegeheim überfordert ist.
Wie ich bereits geschrieben hatte, entwickelt sich die Demenz weiter. Gleichzeitig kann es passieren, dass sich eine sog. Hinlauftendenz entwickelt. Früher sagte man hierzu Weglauftendenz. Heute jedoch weiß man, dass die Patienten ein Ziel haben, zu dem sie hinlaufen.
Ein normales, offenes Pflegeheim ist hiermit überfordert. Sie können die Sicherheit ihres Bewohners nicht mehr garantieren. Das ist Stress für die Angehörigen, aber auch Stress für das Heim. Ihre Ausstattung, ihre Befugnisse reichen hierfür nicht aus. Was also ist nun notwendig?
Da die Entscheidung Pflegeheim getroffen wurde, liegen bestimmt auch Gründe hierfür vor. Es wird daher der Weg nach Hause, mit eigener oder auch einer 24-h-Betreuung, kaum noch möglich sein. Eine Betreuung durch einen Pflegedienst wird auch nicht mehr ausreichen. Der Betreuer bzw. die Bevollmächtigten müssen daher beim Amtsgericht, genauer Betreuungsgericht, den Antrag auf Unterbringung in einem geschützten/geschlossenen Heim stellen. Das geht formlos. Gut ist es, wenn man Berichte mitliefert, in der die Hinlauftendenz bereits diagnostiziert wurde und man auch verschiedene Polizeiberichte (Vorgangsnummern) nennen kann. Oftmals werden nämlich die Heimbewohner durch die Polizei zurückgebracht. Das Heim selbst darf eigentlich nur im Heim tätig werden. Hat der Bewohner das Heim verlassen und wird vermisst, dann ruft in der Regel das Heim die Polizei an.
Vom Gericht wird anschließend ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Im Anschluss macht sich der Richter, im Beisein eines Rechtspflegers, auch selbst noch einen Eindruck bei der betreffenden Person. Anschließend wird ein Beschluss gefasst. In unserem Fall hatte dies ca. 4 Wochen in Anspruch genommen. Neben dem Beschluss wird auch noch ein Betreuer bestellt. Sofern noch nicht vorhanden, wird dies durch die zuständige Betreuungsbehörde durchgeführt.
Dieser Beschluss berechtigt nun den Bevollmächtigen, den Angehörigen in einer geschützen Umgebung unterzubringen. Es ist aber keine Pflicht und es liegt letztendlich an der Entscheidung durch den Bevollmächtigten, wo der Angehörige untergebracht wird. Der Beschluss ist auch zeitlich begrenzt und muss dann am Ende der Zeit erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
Mit dem Beschluss allerdings ist auch die Position des (offenen) Heimes gestärkt. In unserem Fall, wurde zusammen mit der Betreuungsbehörde vereinbart, dass mein Vater, sobald er wieder von der Polizei gesucht wird, direkt in ein psychiatrisches Krankenhaus mit einer geschlossenen Abteilung gebracht wird. Letztendlich lief es dann ein klein wenig anders. Mein Vater wurde durch das Pflegepersonal aufgegriffen und über den Hausarzt wurde die Einweisung in das psychiatrische Krankenhaus angeordnet. Damit konnte ein geplanter Umzug vom Pflegeheim ins Krankenhaus sichergestellt werden.
Wichtig hierbei ist, dass die Angehörigen bzw. Bevollmächtigen daher gleichzeitig erneut die Suche nach einem geeigneten Heim aufnehmen. Ist der Betroffene bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus, so sucht auch der zuständige Sozialdienst nach einem geeigneten Heimplatz. Hier ist es so, dass in den letzten Jahren Heime mit einem geschützen Bereich abgebaut wurden. Ich nehme an, die Kosten sind hierfür einfach zu hoch. Allerdings wird es in Zukunft mehr demente Menschen geben. Mit der Erhöhung wird es auch mehr Fälle einer Hinlauftendenz geben. Wie dieses Dilemma gelöst werden soll, ist mir nicht bekannt. Politisch jedenfalls ist dies außerhalb der Diskussion.
Diese Heim sind weiterhin recht schwer auffindbar. Auch hier gibt es nicht eine Liste an geeigneten Heimen. Die im letzten Artikel genannten Suchmaschinen können helfen. Jedoch muss man sich jedes Heim nochmals auf der Homepage anschauen und seinen Bedarf anfragen. Manche antworten auf eine Email, viele nicht. Bei manchen hat man dann das Glück, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Hier könnten Wartezeiten von 2-4 Jahren entstehen. Ein unmöglicher Zustand.
Manchmal hatte es geholfen, wenn man dort anruft, um den Namen auf die Warteliste zu setzen. Oftmals ist es dann schon notwendig, neben dem Aufnahmebogen, auch noch das eine oder andere Dokument mitzusenden. Welche das sind, ist von Heim zu Heim verschieden.
Man könnte ja auch denken, dass dieser Aufwand gar nicht notwendig ist und man im offenen Pflegeheim einfach die Tür verschließt oder den Angehörigen mit einer GPS-Überwachung ausstattet. Beides gilt allerdings als Freiheitsberaubung. Auch hierfür ist ein richterlicher Beschluss zur Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen notwendig, ebenso wenn es aus medizinischer Sicht notwendig ist, Gitter am Bett anzubringen oder zu fixieren. Ehrlich gesagt, finde ich das auch gut, dient es doch dem Schutz vor Missbrauch.
Das Heim wird auch Druck auf die Angehörigen ausüben. Den Heimplatz kündigen geht nicht so einfach, schon gar nicht bei einer dementen Person. Das Heim hilft sich dadurch, dass es permanent nachfragt und auf die Folgen für den Bewohner hinweist, der sich und andere durch die Weglauftendenz in Gefahr bringt. Auch wird damit gedroht, die Heimaufsicht anzurufen. Ob diese Heimaufsicht weitreichende Befugnisse hat, weiß ich nicht. Daher klingt es zwar wie eine Drohung, ist aber in erster Linie eine Absicherung des Heimes, da das Heim einfach nicht mehr die Sicherheit seines Bewohners sicherstellen kann.
Hier noch ein paar weitere Hinweise. Das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht wird durch den Ort des Pflegeheims bestimmt. Auch die zuständige Betreuungsbehörde wird dadurch bestimmt. Sofern sich der Aufenthaltsort ändert, ändert sich auch die Zuständigkeit von Gericht und Betreuungsbehörde. Beiden muss man auch mitteilen, wo sich der Angehörige befindet. Die Betreuungsbehörde war weiterhin zuständig, ein geeignetes psychiatrische Krankenhaus zu finden und die Aufnahme sicherzustellen. Man muss sich daher bewusst machen, dass es einen Unterschied zwischen einem Betreuer und einem durch die Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gibt. Ein Bevollmächtigter kann auch Betreuer werden. Auch hier muss ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt werden, im Falle man das will und es notwendig ist.
Der Beschluss, sowie auch alles vorher erstellten Unterlagen, wie das psychologische Gutachten, werden dem Betroffenen und dem Antragsteller zugesandt. Das psychologische Gutachten war auch heftig. Es steht eigentlich nichts anderes drin, als das, was man sowieso schon weiß. Allerdings ist die geballte, endgültige Form erschlagend und schockierend. Es ist wie ein Punkt ohne Rückkehr, unveränderbar, ohne Hoffnung auf Besserung. Sei dir dessen Moment gewahr, wenn du es liest.
Letztendlich hatten wir dann noch Glück. Nach der Aufnahme im Krankenhaus wurde uns gesagt, dass die Suche nach einem Heimplatz schon länger dauern kann, auch durch den zuständigen Sozialdienst. Wir erhielten jedoch relativ schnell eine Zusage für einen Heimplatz, bei einem Heim, auf der mein Vater auf der Warteliste stand, so dass er sich nur 4 Wochen im Krankenhaus aufhalten musste.
Es ist schon bedrückend, seinen Angehörigen in einer geschlossenen Abteilung zu besuchen. Auch das Krankenhaus selbst, sah wie ein Gefängnis aus, nur die Zäune waren nicht so hoch. Insgesamt aber verlief der Aufenthalt gut. Er wurde dort gut versorgt. Ja ich hatte sogar den Eindruck, dass er dort gepflegter als im Heim zuvor war und es damit würdevoller erschien.
Ich hoffe, dieser Text hilft dir ein wenig. Hast du ähnliche Erfahrungen gemacht und wertvolle Hinweise? Dann hinterlasse gerne unten einen Kommentar.
Hinweis
Dies ist keine Rechtsberatung. Die dargestellten Situationen, Erfahrungen und Lösungen beruhen auf eigenen Erlebnissen.
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